3.Einkaufsrichtlinien
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Leitlinien für nachhaltige Beschaffung
Unsere Vision
Wir streben danach, der beste Hersteller von professionellen Schröpfgeräten weltweit zu werden. picotecno verpflichtet sich, die Prinzipien der Menschenrechte, internationale Arbeitsstandards, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung in unseren Aktivitäten und unserem Einflussbereich zu respektieren und zu fördern. Wir bestätigen außerdem, dass wir stets die relevanten internationalen Prinzipien in Bezug auf Arbeit und Menschenrechte anwenden, wie sie in der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitprinzipien, den grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Leitprinzipien und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen definiert sind.
Unser Verhaltenskodex definiert die erwarteten Verhaltensweisen unseres Teams in Bezug auf die Durchführung ihrer beruflichen Tätigkeiten. Als Hersteller von ästhetischen Maschinen erkennen wir unsere Verantwortung an, diese Prinzipien entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu respektieren und zu fördern. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Dienstleister dasselbe tun und ihre Geschäfte auf ethische und verantwortungsvolle Weise führen.
Diese Richtlinien skizzieren die Prinzipien, um deren Umsetzung sowohl durch picotecno als auch durch unsere Lieferanten und Dienstleister im Rahmen einer verantwortungsvollen und engagierten Vertragsbeziehung zu gewährleisten. Dies gilt für jede Firma, die Waren oder Dienstleistungen an picotecno liefert, einschließlich der Transportunternehmer.
Wir laden alle unsere Lieferanten und Dienstleister ein, mit uns zusammenzuarbeiten, um Folgendes sicherzustellen:
- Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften;
- Die Beachtung aller in diesen Richtlinien dargelegten Prinzipien;
- Die Einhaltung der in diesen Richtlinien dargelegten Prinzipien entlang der gesamten eigenen Wertschöpfungskette.
1. Gegenseitige Prinzipien
1.1. Respektieren und Fördern der Menschenrechte
- Die UN-Leitprinzipien und die grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation respektieren.
- Keine Toleranz gegenüber modernen Formen von Sklaverei oder Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder ähnlichen Praktiken.
- Diskriminierung vermeiden und Gleichbehandlung, Vielfalt, Fairness und Integration am Arbeitsplatz fördern.
- Geschäftsführung und Arbeitsbedingungen gewährleisten, die die Würde und Rechte der Arbeitnehmer achten.
- Arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten, einschließlich Arbeitszeiten, gerechte Bezahlung, Schulungen und das Recht auf Vereinigung.
- Risiken von Menschenrechtsverletzungen im eigenen Unternehmen identifizieren, bewerten und mindern.
1.2. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten
- Allen Arbeitnehmern einen gesunden Arbeitsplatz bieten, einschließlich Verkehrssicherheit, und die Einhaltung der Vorschriften zu Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz garantieren, insbesondere bei Arbeiten auf den Standorten von picotecno.
1.3. Umweltschutz
- Umweltbezogene Risiken, die mit den eigenen Geschäftstätigkeiten verbunden sind, identifizieren, bewerten und mindern.
- Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung ergreifen, insbesondere zur Verringerung der CO2-Emissionen, der Treibhausgasemissionen, der Luftschadstoffe und der Abfallproduktion.
1.4. Konflikte von Interessen verhindern und managen
- picotecno umgehend über mögliche Interessenkonflikte (persönliche finanzielle oder andere Interessen) informieren, die die unabhängige, unparteiische und objektive Ausübung der beruflichen Tätigkeiten beeinflussen oder den Anschein erwecken könnten, sie zu beeinflussen.
- Interessenkonflikte proaktiv verhindern und managen.
1.5. Datenschutz und geistiges Eigentum respektieren
- Vertraulichkeit und die Vorschriften zum Datenschutz sowie zum geistigen Eigentum respektieren.
1.6. Fairen Wettbewerb respektieren
- Illegale oder unfaire Geschäftspraktiken verbieten.
1.7. Korruption und unrechtmäßige Beeinflussung verhindern und bekämpfen
- Korruption durch Implementierung notwendiger Präventionsmaßnahmen verhindern und jede Form von Korruption ablehnen, gemäß den drei Grundprinzipien: Null-Toleranz, Gültigkeit für alle, jeder muss kontrollieren.
- Das Angebot oder die Annahme von Geschenken, Einladungen, Versprechungen, Spenden oder Vorteilen, um einen Vertrag oder andere Vorteile zu erhalten oder zu erlangen, verbieten. Die Annahme eines Geschenks oder einer Einladung durch einen Mitarbeiter von picotecno unterliegt der "Geschenke- und Gastfreundschaftsrichtlinie" von GeoPost/DPDgroup.
2. Umsetzung der Richtlinien
2.1 Ansatz zur kontinuierlichen Verbesserung
- Wir streben danach, gemeinsam durch ständigen Dialog und gegenseitiges Vertrauen voranzukommen. Um qualitativ hochwertige Geschäftsbeziehungen aufzubauen, organisieren picotecno und seine Lieferanten und Dienstleister regelmäßig Treffen gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen, um die Umsetzung, falls erforderlich, gemeinsamer Verbesserungspläne sicherzustellen, um potenzielle Probleme zu vermeiden oder zu lösen.
- Lieferanten und Dienstleister stimmen zu, Audits zu unterziehen, um zu bestätigen, dass diese Prinzipien angewendet wurden und gegebenenfalls geeignete Korrekturmaßnahmen zu implementieren. Im Falle eines Verstoßes gegen die in diesen Richtlinien festgelegten Prinzipien behält sich picotecno das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit dem betroffenen Lieferanten oder Dienstleister gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu beenden.
2.2 Meldung von Verstößen
- Lieferanten und Dienstleister von picotecno haben die Möglichkeit, Verstöße gegen Menschenrechte und grundlegende Freiheiten, Gesundheits- und Sicherheitsverletzungen, Umweltprobleme und alle anderen oben genannten Prinzipien, die ihnen im Rahmen der Ausführung ihres Vertrags bekannt werden, sowie korruptive Handlungen zu melden. Meldungen sind per E-Mail zu senden, Betreff: "Meldung von Verstößen".
3. Achtung der 8 Grundkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation
3.1 Konvention Nr. 29 von 1930 über Zwangsarbeit 3.2. Konvention Nr. 105 von 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit 3.3. Konvention Nr. 87 von 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts 3.4. Konvention Nr. 111 von 1958 über Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) 3.5. Konvention Nr. 98 von 1949 über das Recht auf Organisation und Kollektivverhandlungen 3.6. Konvention Nr. 138 von 1973 über das Mindestalter 3.7. Konvention Nr. 182 von 1999 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit 3.8. Konvention Nr. 100 von 1951 über die Gleichheit der Entlohnung.
4. Menschenrechte
4.1 Achtung der 10 Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen Menschenrechte
4.2. Unternehmen sollen die universell anerkannten Menschenrechte fördern und respektieren;
4.3. Sicherstellen, dass man sich nicht indirekt an Menschenrechtsverletzungen beteiligt.
4.3. Sicherstellen, dass man sich nicht indirekt an Menschenrechtsverletzungen beteiligt.
Arbeit
4.3. Unternehmen sollen das Recht auf Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer unterstützen und das Recht auf Kollektivverhandlungen anerkennen;
4.4. Alle Formen von Zwangsarbeit und Pflichtarbeit beseitigen;
4.5. Kinderarbeit effektiv eliminieren;
4.6. Jede Form von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf beseitigen.
4.4. Alle Formen von Zwangsarbeit und Pflichtarbeit beseitigen;
4.5. Kinderarbeit effektiv eliminieren;
4.6. Jede Form von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf beseitigen.
Umwelt
4.7. Unternehmen sollen einen präventiven Ansatz für Umweltprobleme unterstützen;
4.8. Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortung ergreifen;
4.9. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
4.8. Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortung ergreifen;
4.9. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung
4.10. Unternehmen sollen sich gegen Korruption in jeder Form einsetzen, einschließlich Erpressung und Bestechung.

